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Liebe Kolleginnen,

im März 2018 hat eine unabhängige Expertenkommission das Hebammenwesens empfohlen woraufhin die deutsche UNESCO-Kommission die Nominierung des Hebammenwesens als Immaterielles Kulturerbe für die internationale UNESCO-Liste beschlossen hat.

Daraufhin hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die diesen komplexen Nominierungsantrag ausarbeitet.

Der Nominierungsantrag ist ein Gemeinschaftsprojekt: Hebammen für Deutschland e.V. (HfD), Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschland e.V. (BFHD), das in enger Abstimmung mit der Deutschen UNESCO-Kommision, arbeitet.

Zusätzlich werden noch Hebammenkollegen aus anderen Erdteilen mit in die Antragsschreibung eingebunden, um im Antrag sowohl die globale Bedeutung des Berufes als auch dessen Vielfältigkeit abzubilden.

Offiziell eingereicht wird der Vorschlag voraussichtlich im März 2022. Ob eine Aufnahme erfolgt, wird sich dann Ende 2023 entscheiden.

Der Werbefilm, um weitere Länder mit ins Boot zu holen, ist fertig und wurde passenderweise im internationalen Jahr der Hebammen und der Pflegenden präsentiert:

Hier nun die Möglichkeit ihn anzusehen:

https://www.hebammenwesen-weltweit.de/film/

 

 

 

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