069 / 79 53 49 71 geschaeftsstelle@bfhd.de

***

 Mit dem Newsticker vom 05.07.2107 hatten wir über den Stand der Verhandlungen in der Schiedsstelle gemäß § 134a Absatz 4 SGB V berichtet.

Unser hart erkämpfter Antrag, mehr gegen als mit dem GKV, hat eine lineare Erhöhung von 17 % und eine Veränderung im Beleggeburtensystem gebracht.

Wir haben die Erhöhung ab dem 15. Juli 2017 beantragt. Bitte deshalb nur Rechnungen bis zum 14.7.2017 einreichen.

Anfragen haben daraufhin die Geschäftsstelle des BfHD und den Vorstand erreicht. Viele von Euch haben Aufforderungen des Bayerischen Hebammenlandesverbandes bekommen, unseren Antrag zurück zu ziehen. Ebenso sind aktuelle Diskussionen in sozialen Netzwerken und einschlägigen Internet-Foren in Gang gekommen. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:

Kein Pakt mit dem Teufel!

Warum macht der BfHD mit dem GKV-Spitzenverband „gemeinsame Sache“? – Haben wir paktiert? Nein, denn ein Pakt ist grundsätzlich etwas Negatives. Ein Ergebnis finden, das ist allerdings Sinn und Zweck einer Schiedsstelle.

Klar war hoffentlich allen Vertretern und Vertreterinnen der Hebammenverbände: Alle freiberuflichen Hebammen (und nur um deren Belange geht es in dieser Schiedsstelle) müssen dringend und unverzüglich mehr Geld für ihre Arbeit bekommen.

Mit denjenigen zu verhandeln, die uns bezahlen, sollte im Interesse aller Beteiligten sein. Im Übrigen stehen wir deutlich zu unseren Forderungen und gehen nicht auf Kuschelkurs mit wem auch immer. Unser Anliegen war und ist auch in Zukunft, dass die freiberuflichen Hebammen besser als bisher bezahlt werden, Beleggeburten im eigentlichen Sinne mit einer vertrauten Hebamme sollen wieder möglich ein, die Betreuung der Familien in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine gute Qualität haben und die Hebamme ein auskömmliches Einkommen erwirtschaften.

Keine Gewinnmaximierung auf Kosten der Frauen!

Seit vielen Jahren ist das Hauptargument vieler Kolleginnen, warum sie keine Beleggeburten mehr anbieten, dass sie sich extrem schlecht bezahlt fühlen: „Egal, wie lange es dauert, ich bekomme immer viel zu wenig!“ – Dies ist, zu recht, in vielen sozialen Netzwerken zu lesen und bringt damit auch Druck in die öffentliche Wahrnehmung, beispielsweise Motherhood, Aktionen am 5. Mai, etc.

Frauen und Familien wollen und sollen gut betreut werden, die persönliche und individuelle Betreuung unter der Geburt war und ist einer der Beweggründe für die Gründung und die Existenz unseres Verbandes und leitet sich aus der Satzung des BfHD ab.

Somit ist die 1:1-Betreuung unser satzungsgemäßes Anliegen, und sie war damit auch Teil unserer Forderungen, mit denen wir in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gezogen sind. Dass uns dies jetzt zum Vorwurf gemacht wird, ist unfair.

Dass der GKV-Spitzenverband nicht alle Forderungen erfüllen kann, ist Teil des Verhandlungsprozesses und wird vom BfHD ebenfalls bedauert.

Unterm Strich, vorbehaltlich der Entscheidung der Schiedsstelle, wird in Zukunft unterschieden nach Beleggeburt mit „mitgebrachter“ Hebamme und der Beleggeburt im Schichtdienst. Damit wird den unterschiedlichen Arbeits- und Betreuungsmodellen und den damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten Rechnung getragen.

Damit eine Beleghebamme mit den Beleggeburten Geld verdienen kann, und ihre Frauen dabei so betreut, wie es sich eigentlich alle wünschen (sollten), haben wir gefordert, dass die Betreuungszeit, die pauschal abgegolten wird, deutlich verkürzt werden muss. Statt bisher pauschal 11 Stunden (8 Stunden vor und 3 Stunden nach der Geburt) mit rund 272 € zu vergüten, verkürzt sich der Zeitraum auf eine Stunde vor und drei Stunden nach der Geburt. Die gesamte Zeit davor (im Beispiel 7 Stunden, um auf die gleiche Zeit zu kommen), wird nach Hilfe bei Beschwerden abgerechnet.

Natürlich ist eine Kollegin im Schichtdienst, die als freiberufliche Hebamme „quasi-angestellt“ arbeitet, eine andere Abrechnungsweise gewöhnt. Jetzt liegt es, wenn es zu der beantragten  Entscheidung der Schiedsstelle kommt, an den Kolleginnen, ihre Dienste anders zu gestalten, damit nicht mehr als zwei Frauen unter der Geburt (eine Stunde vor und drei Stunden danach!) von einer Kollegin alleine betreut werden. Hier sagen wir als Berufsverband für freiberufliche Geburtshilfe ganz deutlich: Gewinnmaximierung auf Kosten der Frauen (Betreuungsqualität) und der Allgemeinheit ist nicht unser Ziel, und die gesetzlichen Krankenkassen schauen seit einiger Zeit bei derartigen Verdachtsmomenten besonders genau hin.

Im Ergebnis werden Beleggeburten in Zukunft deutlich besser bezahlt, falls es zu der jetzt beantragten Entscheidung der Schiedsstelle kommt. Die von einigen aufgeworfene Frage „und wie rechne ich das Telefonat mit meiner Schwangeren in der Zeit ab?“ beantworten wir ganz klar mit: Bei einer telefonischen Beratung muss keine Uhrzeit angegeben werden. Damit gibt es also kein Problem.

Auch der DHV hat sich in seiner Öffentlichkeitsarbeit immer wieder auf die Seite der Schwangeren gestellt und fordert eine bessere Betreuungssituation bei den Geburten. Ob dies nur Lippenbekenntnisse und es ihm nicht in erster Linie um die Wahrung von gut eingespielten Arbeits- und Abrechnungssystem geht, müssen dessen Mitgliedsfrauen beantworten. Es darf vor diesem Hintergrund aber die Frage erlaubt sein, ob eine durch den DHV vor den anstehenden Präsidiumswahlen mehrfach ins Spiel gebrachte Erhöhung von mehreren hundert Prozent nicht den Eindruck erweckt, entweder den Sinn für die Realitäten verloren zu haben oder die Schiedsstellenentscheidung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Herbst aus taktischen Gründen damit verzögern zu wollen oder gar beides der Fall ist.

Keine Schlammschlacht!

Zuletzt erlauben wir uns noch zu den in einschlägigen Foren und sozialen Medien gemachten Vorwürfen gegenüber dem BfHD im Allgemeinen und dessen Vorstands- und Funktionsträgerinnen im Besonderen Stellung zu nehmen: Der BfHD war schon immer ein streitbarer Verein, der intern mit seinen Mitgliedsfrauen, wie auch mit externen Personen, Organisationen und Stellen die kontroverse, von Sachlichkeit getragene ergebnisorientierte Auseinandersetzung schätzt und diese auch nicht zu führen scheut. Aufgrund des Beratungsgeheimnisses, dem alle Beteiligten des Schiedsstellenverfahrens unterliegen, ist es uns aber in der Öffentlichkeit nicht möglich, detailliert zum Verlauf der Schiedsstellenverhandlung Stellung zu beziehen. Zudem werden wir uns nicht an einer Schlammschlacht im Internet beteiligen und müssen uns deswegen mit öffentlichen Repliken auf zum Teil unsachliche und falsche Darstellungen in Zurückhaltung üben. Wenn es jedoch geboten erscheint, werden wir gegen beleidigende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen uns mit Nachdruck zur Wehr zu setzen wissen.

Natürlich ist der Aufruf des Bayerischen Hebammenlandesverbandes an uns weitergeleitet worden. Die bayerischen Vorsitzenden des DHV schreiben darin: „ Für die meisten anderen Positionen ist eine Vergütungserhöhung von ca. 17% vorgesehen. Das mag auf den ersten Blick viel anmuten, jedoch müssen Sie beachten, dass der Vertrag bis 2020 festgeschrieben werden soll. Wenn Sie dann noch bedenken, dass unsere letzte Erhöhung 2013 war, dienen die 17% gerade einmal für den Inflationsausgleich. Und das bei massiver Einschränkung der Beleghebammen!“

Die letzte Erhöhung war in der Tat im Jahre 2013.

Dies lag aber zum großen Teil an der Blockadepolitik des DHV in den zurückliegenden Verhandlungen.

Die vielen Jahre haben gezeigt: Wenn alles blockiert wird, kommen die Verhandlungen zu keinem Ende, die Erhöhungen bleiben aus.

Beispiel: Sicherstellungszuschlag. Er hat vielen Kolleginnen sehr geholfen, ihre berufliche Existenz als freiberufliche Hebammen zu sichern. Zu erinnern sei daran, dass der DHV dagegen vor Gericht gezogen ist.

Wir fordern eine Haftpflichtversicherung für alle, nicht ausschließlich für DHV-Mitglieder!

Wir fordern auch ein Miteinander und kein Gegeneinander!

 

Letztlich sei noch gesagt, dass wir auch viel Zustimmung über unser Vorgehen in der Schiedsstelle aus dem Kreise der Mitgliedsfrauen und auch darüber hinaus registrieren. Ob eine Kollegin im DHV als freiberufliche Hebamme besser aufgehoben ist, muss jede für sich selbst entscheiden. Wir freuen uns auf diejenigen Kolleginnen, die gute Arbeit machen und auch rechnen können und somit verstehen, dass die Beleggeburten wieder Spaß machen können und frau damit auch ihr Geld verdienen kann. Auf diese Kolleginnen freuen wir uns im BfHD!

***

für den Vorstand

Reinhild Bohlmann

für die Geschäftsstelle

Tabea Rüdiger

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.

Kasseler Strasse 1a

60486 Frankfurt am Main

Tel.: 069- 79 53 49 71

FAX: 069- 79 53 49 72

e-mail: geschaeftsstelle@bfhd.de

www.bfhd.de

Jetzt teilen

Diesen Beitrag mit Freund:innen teilen