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„Alle Hebammen erhalten eine höhere Vergütung und das Recht der gebärenden Frauen, eine weitgehend individuelle Betreuung zu erfahren, wird gestärkt“: Mit diesen Worten kommentiert Reinhild Bohlmann, 1. Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) e.V., die heute (05.09.) in Berlin getroffene Entscheidung der Schiedsstelle gemäß § 134a Absatz 4 SGB V.

Am Ende stimmte die Schiedsstelle einer Lösung zu, die einerseits eine 17-prozentige Erhöhung über alle Gebührenpositionen und andererseits Veränderungen im Belegsystem beinhaltet.

Hart gerungen wurde nicht nur um die Gebührenerhöhung, sondern auch um die  strukturellen Änderungen bei der Arbeitsorganisation der Geburtshilfe durch Beleghebammen. Die Hebammenverbände BfHD, DHV und Netzwerk der Geburtshäuser hatten als Kompromiss und um die Verhandlung ohne Schiedsspruch zu beenden, eine lineare 17%ige Erhöhung der Hebammenvergütung, verbunden mit der Feststellung, dass zukünftige Erhöhungsverhandlungen nicht durch Grundlohnsummensteigerung gedeckelt sind, sowie ein Aussetzen der strukturellen Veränderungen und die Erarbeitung sinnvoller Konzepte, um die 1:2-Betreuung mittelfristig und übergreifend umsetzen zu können, ohne die geburtshilfliche Versorgung zu gefährden, vorgeschlagen. „Bedauerlicherweise zeigte sich der GKV-Spitzenverband nicht kompromissbereit“, so Reinhild Bohlmann.

Nach Auffassung des BfHD e.V. profitieren nicht nur die außerklinisch tätigen Hausgeburtshebammen und Kolleginnen in Geburtshäusern, sondern in den allermeisten Fällen auch die Beleghebammen von der Gebührenerhöhung von 17 %, unabhängig von 1:1-Betreuung oder im Schichtdienst, in vielen Fällen sogar weit darüber hinaus, nämlich zwischen 38 % und 42 %.

„Der BfHD hat sich an Machbarkeiten orientiert und die Grenzen des GKV-Spitzenverbandes ausgelotet. Es machte wenig Sinn, sich in Utopien zu versteigen, die auch in der Schiedsstelle keine Mehrheit finden können“, kommentiert Reinhild Bohlmann die Entscheidung der Schiedsstelle abschließend.

Insgesamt dreimal waren die Vertragsparteien – GKV-Spitzenverband einerseits und die Hebammenverbände andererseits – unter Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier in den vergangenen Wochen zur gemeinsamen Beratung zusammen gekommen.

 

 

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