Am 1. August 2020 ist die Hebammenförderrichtlinie des Gesundheitsministeriums Brandenburg in Kraft getreten. Mit ihrer Hilfe sollen in Brandenburg tätige Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend befördert werden.
Die Hebammenförderrichtlinie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/-erweiterungen/Niederlassungen und Fortbildungsförderung. (Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – MSGIV.)
Die in Brandenburg tätigen Hebammen können ab sofort Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) für ab dem 1. August begonnene Maßnahmen stellen. Auf der Internetseite des LASV liegen hierfür alle Dokumente und Formulare zum Herunterladen bereit unter: Landesamt für Soziales und Versorgung
Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Laufzeit der Hebammenförderrichtlinie zunächst auf das Jahr 2020 beschränkt. Das MSGIV hofft aber auch für die kommenden Jahre im Zuge der Haushaltsverhandlungen Fördermittel für die Fortführung der Hebammenförderrichtlinie zu akquirieren.
Das MSGIV hat von seiner Seite alles dafür getan, die Antrags- und Abrechnungsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Auch daher hofft das MSGIV, dass die Hebammen im Land Brandenburg das neue Förderinstrument gut annehmen werden.