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Der Familien- und der Gesundheitsausschuss des Bundesrates haben am 9. November 2011 beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, bezüglich des Bundeskinderschutzgesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sollte die Länderkammer am 25. November dieser Empfehlung folgen, droht das zustimmungspflichtige Gesetz, sollte es zu keinem Kompromiss mit der Bundesregierung kommen, nach 2008 erneut am Veto des  Bundesrats zu scheitern.

Streitpunkt ist die geplante Ausweitung der Tätigkeiten von Familienhebammen. Die  Bundesregierung will hierzu zwar eine Anschubfinanzierung in Höhe von 120 Mio Euro, verteilt auf vier Jahre, leisten, läßt aber offen, wie es danach weitergehen soll. Diesen Blanko-Scheck wollen die o.g. Ausschüsse der Bundesfamilienministerin aber nicht ausstellen, denn Familienhebammen sind von den Ländern zu finanzieren. Die Ausschüsse schlagen deshalb erneut vor, die nachgeburtliche Betreuungszeit durch Hebammen von zwei auf sechs Monate zu verlängern, was statt von den Ländern von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren wäre.

B.U.

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