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Der Bundesrat hat am 27. Mai zu dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vorgelegten neuen Bundeskinderschutzgesetz Stellung genommen. Das Gesetz setzt auf einen umfassenden und aktiven Kinderschutz.

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Das Gesetz sieht auch eine Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen vor, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten. Das Bundesfamilienministerium wird jährlich und für einen Zeitraum von vier Jahren 30 Millionen Euro ab 2012 zur Verfügung stellen, um den Einsatz von Familienhebammen in Deutschland zu verbessern.

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Quelle: BMFSJ Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=172662.html

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