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Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei „umfassend überarbeitet“ werden. Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie in der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/5098) . Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht“.

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