069 / 79 53 49 71 geschaeftsstelle@bfhd.de

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

 

Hebammen haben eine große Verantwortung gegenüber den zu betreuenden Frauen und Familien, deshalb gilt es das Ansteckungsrisiko so klein wie möglich zu halten und in ihrer Rolle, als Mitglied der Heilberufe, als Vorbild zu handeln.

Das hohe Risiko einer Ansteckung beschreibt die BzGA mit den „Drei G“:

Geschlossene Räume, Gruppen und Gedränge, Gespräche

insbesondere dann, wenn alle drei Situationen zusammentreffen.

Aus diesem Grund sollten persönliche Kontakte oder (Gruppen-) Treffen wohl überlegt und nach dem aktuellen Infektionsgeschehen abgewogen werden. Beim persönlichen Zusammentreffen gelten die aktuellen Hygiene-Regeln: AHA-L (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen und regelmäßig Lüften).

 

Achten Sie bitte auf die tägliche Berichterstattung über die Ausbreitung der Covid-19-Infektionen in Ihrer Region und benachbarten Landkreisen:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die regionalen, aktuellen Corona-Schutz-Verordnungen sowie weitere Maßnahmen Ihres Gesundheitsamtes und der örtlichen Behörden, wie z.B. zur Durchführung von Präsenzkursen.  (Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen und neuer Regelungen in Ihrer Region erhalten Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer und Ihrer Behörden vor Ort.)
  • Handeln Sie stets gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung und nach den Vorgaben der Gesundheitsbehörden.
  • Erfragen Sie möglichst schriftlich vor dem persönlichen Kontakt mit den zu betreuenden Frauen und Familien folgende Punkte und legen Sie sie Ihrer Dokumentation bei:
 Ist die Frau oder eine im Haushalt wohnende Person nachweislich an Covid-19 erkrankt?
Zeigen die Frau oder die im Haushalt wohnende Personen Symptome einer Covid-19-Infektion?
Haben sich die Frau oder im gleichen Haushalt wohnende Personen in einem Risikogebiet aufgehalten? Dazu gehören auch Regionen in Deutschland, deren Grenzwert oder in den vergangenen 14 Tagen überschritten war.
Steht eine im Haushalt lebende Person unter Quarantäne?
Befindet sich ein Kind der Frau aufgrund Kindergarten- /oder Schulschließungen zu Hause, weil eine Person in der Umgebung positiv auf Covid-19-Falls getestet wurde?

 

  • Nutzen Sie das Angebot der präventiven Testung auf SARS-CoV-2

Die in der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 08. März 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit angelegten Testmöglichkeiten für asymptomatische Personen sollen sicherstellen, dass eine ressourcenschonende und effiziente Eindämmung der Pandemie erreicht werden kann.

Die Durchführung von präventiven Testungen bietet einerseits die Chance, die Gesundheit von Frauen, Kindern und Familien zu schützen. Andererseits kann so die Wahrscheinlichkeit der nicht-indizierten Quarantänemaßnahmen verringert werden, so dass die Versorgung der Frauen und Familien mit Hebammenhilfe so weit wie möglich aufrechterhalten werden kann.

Abnahmestellen

Zur Durchführung der Testung sind Arztpraxen, die von öffentlichen Gesundheitsdiensten betriebenen Testzentren oder von den KVen betriebene Testzentren berechtigt.

Ist der Antigen-Test positiv, begibt sich die Hebamme in Selbstisolation und lässt zur sicheren Abklärung umgehend einen PCR-Test durchführen. Dieser ist für GKV-Versicherte kostenlos, PKV-Versicherte müssen damit rechnen diesen bei der Kasse einzureichen. Dies ist zur Vermeidung falsch positiver Befunde notwendig. Bis das Ergebnis vorliegt, ist eine Selbstisolation einzuhalten. Bestätigt sich das positive Testergebnis, wird der Befund dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet und es greifen die dort geltenden Maßnahmen. Ist der PCR-Test negativ, beendet die Hebamme die Selbstisolation. Nach den neuesten Regeln genügt die telefonische oder elektronische Information über das negative Testergebnis, um die Selbstisolation aufzuheben.

Wenn Symptome auftreten oder Kontakt zu einer Infizierten oder Verdachtsperson besteht oder bestand, gelten weiterhin die Maßnahmen des Robert-Koch-Institutes.

Jetzt teilen

Diesen Beitrag mit Freund:innen teilen