069 / 79 53 49 71 geschaeftsstelle@bfhd.de
Liebe Kolleg*innen,

Um Missverständnissen vorzubeugen:

Die 5% mehr an Vergütung sind kein Vorgriff auf den neuen Hebammenhilfevertrag.

Die von uns erkämpften 5% sind eine Art Friedensangebot der Kassen, und den Willen zu einer gemeinsamen Lösung auszudrücken. Nicht mehr und nicht weniger.

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Erhöhung der Leistungsvergütung: fünf Prozent mehr ab dem 01. April 2024. Weitere Verhandlungen dauern an.

Liebe Kolleg*innen, liebe werdende Hebammen,

die Vertragspartner, GKV-Spitzenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) und der Deutsche Hebammenverband (DHV), haben sich darauf verständigt, die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe ab dem 01.04.2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages um fünf Prozent zu erhöhen.

Was bedeutet das konkret?

Alle Positionsnummern aus dem aktuell gültigen Vergütungsverzeichnis nach Anlage 1.3 zum Hebammenhilfevertrag sowie der “Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe” vom 30.05.2023 werden ab dem 01.04.2024 um fünf Prozent erhöht.

Ziel dieser Übergangsvereinbarung ist es, freiberuflich tätigen Hebammen eine vorübergehende Pufferung der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewähren. Damit hat der GKV-Spitzenverband sein Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Lage der Hebammen deutlich gemacht. Die Vertragsverhandlungen zum Hebammenhilfevertrag sind davon nicht betroffen, wir verhandeln zügig weiter. Ein Datum für den Vertragsabschluss steht jedoch noch nicht fest.

Fünf Prozent sind kein Vorgriff auf geforderte Gebührenerhöhung!

Sowohl der BfHD als auch der DHV haben wiederholt mit Nachdruck auf die finanziell prekäre Situation ihrer Mitglieder hingewiesen und beide Verbände sind froh, dass die Kassen mit diesem Vorgehen den Hebammen entgegenkommen. Dennoch ist für beide Hebammenverbände völlig klar, dass dies nur eine Entlastung während der Verhandlungszeit sein kann.

Diese Erhöhung entspricht ausdrücklich nicht unseren Forderungen für den neuen Hebammenhilfevertrag! Wir sind uns einig, dass wir trotz Übergangsvereinbarung zügig gemeinsam, geschlossen und konstruktiv weiterverhandeln, um bald einen neuen Vertrag abschließen zu können.

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