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Die Arbeit von Hebammen ist in Deutschland noch immer nicht im Sozialgesetzbuch verankert. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten, die zu Lasten von schwangeren Frauen, Wöchnerinnen und neugeborenen Kindern gehen können. Anlässlich eines Fachgesprächs im Bundestag am 13. Dezember, zu dem die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen hatten, forderten Vertreterinnen der Hebammen die Überführung der Regelungen für Hebammenleistungen aus der antiquierten Reichsversicherungsordnung von 1911 (RVO) in das Sozialgesetzbuch V.

Eine gesetzliche Ausgestaltung der Hebammenleistungen muss dem heutigen Berufsbild der Hebammen mit seinem stark präventiven Charakter Rechnung tragen, fordert Hebamme Susanne Schäfer, Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD e.V.): „Dies ist eine sozialpolitische Notwendigkeit, um der häufigen Pathologisierung von Schwangerschaft und Geburt entgegenzuwirken. Eine durchgängige Hebammen-Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt und während des Wochenbetts ist gesellschaftlich nicht nur wünschenswert sondern erforderlich, da sie einer selbstbestimmten Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft Rechnung trägt.“ Dazu müsse der Kompetenzbereich der Hebammen klar umrissen werden, um rechtliche Unsicherheiten, auch im Bereich des Zusammenwirkens mit anderen Leistungserbringern bzw. Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen auszuräumen.

An dem Fachgespräch im Bundestag, zu dem Grünen-Gesundheitssprecherin Biggi Bender eingeladen hatte, nahmen VertreterInnen der Hebammen, der Ärzte und der Gesetzlichen Krankenkassen teil. Für den BfHD saß Justiziarin Patricia Morgenthal auf dem Podium.

Eine Gesetzesänderungsinitiative, die die Leistungen rund um eine gesunde Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit endlich in aktuellen Gesetzen verankert, hatten die Hebammenverbände bereits im Jahr 2005 gestartet und einen umfangreichen Regelungskatalog vorgelegt – umgesetzt wurde davon bisher aber nur ein einziger Punkt, nämlich die Übernahme der Betriebskosten in Geburtshäusern.

BfHD-Vorsitzende Susanne Schäfer abschließend: „Die Überführung ist eine längst überfällige Maßnahme, um die rechtliche Grundlage für unseren Berufsstand in eine zeitgemäße Fassung zu bringen und den modernen gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen. Damit würden die Rahmenbedingungen für eine leistungsgerechte Vergütung geschaffen. Es ist zu hoffen, dass unsere Kolleginnen den langen Atem behalten.“

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