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PRESSEMITTEILUNG

Der Deutsche Bundestag muss sich mit dem Bluttest auf Down-Syndrom befassen!
Der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ schreibt an die Abgeordneten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts P17-01
„Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) nun im letzten Abschnitt seiner Beratungen zum nicht invasiven Pränataltest
(NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21. In einer Orientierungsdebatte haben sich die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages eindeutig dazu positioniert, dass es keine Reihenuntersuchung auf Trisomie
21 geben darf. Der NIPT sollte durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausschließlich bei
Vorliegen einer medizinischen Indikation finanziert werden. Darüber hinaus haben die Abgeordneten
deutlich gemacht, dass den Schwangeren bei Vorliegen einer Indikation eine selbstbestimmte Entscheidung
für oder gegen den Test ermöglicht werden soll.
Gerade diese Anforderungen sind aber nach unserer Einschätzung im Verfahren des G-BA nicht bzw.
nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Lesen Sie hier weiter:

NIPT gemeinsame Erklaerung

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