069 / 79 53 49 71 geschaeftsstelle@bfhd.de

Die Vertragspartner nach § 134a SGB V (Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD), Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV) Netzwerk der Geburtshäuser e. V. sowie GKV-Spitzenverband) sind mit den o.g. Vereinbarungen zeitlich befristet von einigen Regelungsvorgaben bei der Versorgung mit Hebammenhilfe abgewichen. Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten. Diese Regelungen stellen kein Präjudiz für die Zeit nach der Pandemie dar.Damit Abrechnungsprobleme möglichst reduziert werden sind nachfolgend Umsetzungsempfehlungen zu einigen Übergangsregelungen aufgelistet. FAQ zu Versicherten-/Presseanfragen werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Gemeinsame Umsetzungsempfehlungen zu den Corona-Vereinbarungen zur Hebammenversorgung vom 8. September 2020

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