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Der Bundesrat hat am 8. November dem Hebammenreformgesetz zugestimmt. Der BfHD e.V. begrüßt diese Entscheidung, die den Weg frei macht für eine moderne Hebammenausbildung.

Damit wird auch eine längst fällige EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 umgesetzt und kann damit ab Januar 2020 in Kraft treten.

Wir freuen uns, dass unser wunderbarer Beruf, der sich wie alle Bereiche in der Medizin und Pflege stetig weiterentwickelt, endlich auch auf einen modernen Ausbildungsstandard angehoben wird. Damit ziehen wir mit anderen Ländern gleich und schaffen eine neue Ausbildung mit wissenschaftlichen Grundlagen und berufspraktischen Ausbildungsinhalten.

Die bisherige Externatszeit bei freiberuflichen Hebammen, die jede Schule nach eigenem Gusto gestalten konnte, wird auf 12 Wochen verbindlich festgelegt. Diese 12 Wochen werden zu 25% von einer fachlich-didaktisch ausgebildeten Praxisanleiterin begleitet werden, die ihren Einsatz vergütet bekommen wird.

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