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Liebe Kolleginnen,

im März 2018 hat eine unabhängige Expertenkommission das Hebammenwesens empfohlen, woraufhin die deutsche UNESCO-Kommission die Nominierung des Hebammenwesens als Immaterielles Kulturerbe für die internationale UNESCO-Liste beschlossen hat.

Der Nominierungsantrag wird unter Beteiligung von unterschiedlichen Hebammenvertretungen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschland e.V. (BfHD), Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), Hebammen für Deutschland e.V. (HfD), sowie der DGHWi und Vertreter*innen aus Kolumbien, Zypern, Kirgisistan, Luxemburg, Nigeria, Slowenien und Togo in enger Abstimmung mit der Deutschen UNESCO-Kommision, erarbeitet.

Für die Vorbereitung zur Beantragung muss ein sehr aufwändiges Verfahren durchlaufen werden, an dem für unseren Verband unsere Kolleginnen und Landessprecherinnen Justine Ablavi- Boguslawski und Sabine Hubatsch beteiligt sind.

Der BfHD unterstützt mit folgendem Standpunktepapier den Antrag zur Nominierung von „Hebammenkunde: Wissen, Fertigkeiten und Praktiken“ für die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit (UNESCO):

 

BfHD Standpunkt zur UNESCO Bewerbung

 

Offiziell eingereicht wird der Vorschlag voraussichtlich im März 2022. Ob eine Aufnahme erfolgt, wird sich dann Ende 2023 entscheiden.

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