Der BfHD sieht das Angebot des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen, den bereits im April durch eine Schiedsstelle festgelegten Vertrag zur Versorgung mit Hebammenhilfe erneut nachzubessern, als das Ergebnis harter Arbeit der Verbände auf Hebammenseite an.
Das nun vorgelegte Angebot ist immer noch weit von den ursprünglichen Forderungen der Hebammenverbände entfernt, sieht aber deutliche Verbesserungen zum geschiedsten und am 1. November in Kraft getretenen Hebammenhilfevertrag vor.
Neben Anpassungen vor allem redaktioneller Art für alle Formen der außerklinischen Arbeitsweise sieht das Angebot deutliche Änderungen für die im Dienstbelegsystem freiberuflich arbeitenden Kolleginnen in der Klinik vor.
Eine Flexibilisierung des 1:1-Zuschlags bei Geburten (auch bei schnellen Geburten und Dienstwechsel-Situationen durch eine minutengenaue Abrechnung des 1:1-Zuschlages) war eine immer wieder vorgebrachte Forderung des BfHD bezüglich der Förderung der individuellen Geburtshilfe im klinischen Setting. Diese Forderung fand sich im geschiedsten Kompromisspapier leider nicht wieder, umso mehr begrüßen wir, dass der GKV-SV nun unseren Argumenten folgen konnte.
Das Hauptproblem in der Abrechnung klinisch arbeitender Freiberuflerinnen ist die bisherige Doppelabrechnung ambulanter Betreuung im Kreißsaal, einerseits über Fallpauschalen durch die Klinik, andererseits durch die Abrechnung der Hebamme direkt mit den Krankenkassen.
Hier sehen wir das nun vorgelegte Angebot des GKV-SV als nur teilweise ausreichend an. Wir müssen alle gemeinsam in den kommenden 2 Jahren der Vertragslaufzeit eine nachhaltige und für die Kolleginnen arbeits- und abrechnungssichere Lösung erarbeiten. In den vergangenen Jahren wurde dies immer wieder seitens des GKV-SV gefordert, fand in der politischen Landschaft aber keinen Wiederhall. Dies ist seit Beginn des Jahres deutlich besser, da unser vielfältiger Protest hier zu einer deutlichen Sensibilisierung geführt hat. Die im neuen Vertrag verankerte Arbeitsgruppe zur Evaluation der Arbeits- und Einkommenssituation hat hier bereits gute Arbeit geleistet und wird dies hoffentlich auch in den kommenden 2 Jahren tun.
Die Verbände auf der Hebammenseite brauchen ganz klar die Unterstützung des GKV-SV, um Änderungen bei den Fallpauschalen (konkret: Neuschaffung einer EBM für ambulante Hilfe im Kreißssal mit Beleghebamme) herbeizuführen. Dies muss uns bis Ende 2027 gelingen, um eine nahtlose Überführung in den dann anschließenden Hebammenhilfevertrag erreichen zu können.
Dennoch begrüßen wir das nun vorgelegte und noch einmal verbesserte Angebot des GKV-SV und nehmen zum einen die deutlichen Signale aus der Kolleginnenschaft wahr, möglichst schnell noch weitere Verbesserungen zum neuen Hebammenhilfevertrag zu erreichen – andererseits zeigen geführte Gespräche aber auch, dass ein „Weiterpokern“ zu keinen weiteren Ergebnissen führen wird, da die Kassenseite absolut zu keinen weiteren Zugeständnissen bereit ist.
Der neue Vertrag ist nun seit gut zwei Wochen in Kraft und wir bekommen von vielen Kolleginnen Rückmeldung dazu – für viele Bereiche der bisher sehr mager bezahlten freiberuflichen Hebammenarbeit führt er zu deutlichen Einkommensverbesserungen bei Verbesserungen der Arbeits- und Betreuungsqualität.
Aber auch die Rückmeldungen aus den Belegteams sprechen eine klare Sprache, so dass die nun angebotenen Verbesserungen schnellstmöglich angenommen, klar kommuniziert und umgesetzt werden müssen, um eine weitere Abwanderung aus der klinischen Geburtshilfe zu stoppen.
Aber: Der BfHD sieht ein großes Problem darin, dass seit Anfang des Jahres immer wieder Katastrophenszenarien von verschiedenen Abrechnungsdienstleistern und auch einzelnen Hebammengruppen heraufbeschworen werden, die eine klare Kommunikation über die Vor- und Nachteile des neuen, durch die Schiedsstelle festgelegten Hebammenhilfevertrags sehr schwierig bis unmöglich gemacht haben und dies auch weiterhin tun.
Irreführende Hinweise und Ratschläge zur Dokumentation und Abrechnung sorgen zu Recht zu Verwirrung und Unverständnis, wie wir nun zunehmend in der Praxis der Geschäftsstellenarbeit und bei unserer beratenden Arbeit sehen.
Beispiele aus der Praxis:
- Kolleginnen melden mehrere IKs (eins für jede Art der Tätigkeit) auf die Vertragspartnerliste und bestehen darauf – auch nach dem deutlichen Hinweis, dass dies falsch ist und sie dadurch Abrechnungsprobleme bekommen werden.
- Vorgesehen ist, dass im KRS für eine Versicherte ein einziger Quittierungsbogen angelegt wird. Dieser muss nur einmal am Tag von der Versicherten unterschrieben werden (geschweifte Klammer, fertig) und alle Kolleginnen können ihre Zeit darauf dokumentieren. Die Versicherte muss weder 30 Unterschriften auf einem Zettel leisten, noch (bei Poolabrechnung) verschiedene Zettel, also einen pro Hebamme unterschreiben. Dies haben wir, nicht nur in unseren Fortbildungen zum neuen Hebammenhilfevertrag immer wieder deutlich kommuniziert – leider war gerade das Angebot für die Kolleginnen im Belegsystem sehr wenig nachgefragt.
- In den vergangenen Jahren wurden unsere Einkommensverhältnisse immer wieder abgefragt (Stichwort IGES-Studie, Barmer-Studie, etc.) und auf den Quittierungsbögen die Zeit bei der Versicherten verbindlich dokumentiert. Die Hauptaussage war: Wir verbringen viel Zeit mit der Versicherten für wenig Geld und es wurden Netto-Stundenlöhne von rund 7€ ausgerechnet – dies wurde nun zu Gunsten der Hebammen angepasst und daraus entstand u. A. die zeitbasierte Vergütung. Wenn nun das Argument ins Feld geführt wird, die pauschale Bezahlung wäre viel besser gewesen, und eine Brutto-Vergütung von rund 75€ wäre deutlich weniger als zuvor, sind damit alle Studien der letzten Jahre ad absurdum geführt. Kolleginnen berichten, dass angeblich von verschiedenen Stellen geraten wurde, die Zeiten „passend“ zu dokumentieren, um eine zu niedrige Vergütung zu suggerieren oder willkürliche Zeiten einzutragen. Beides würde unserer Dokumentationspflicht widersprechen und wäre für jede einzelne Kollegin im Ernstfall einer juristischen Überprüfung fatal.
Wir hoffen sehr, dass sich alle Verbände auf Hebammenseite mit dem nun vorgelegten Angebot des GKV-SV kritisch auseinandersetzen, und im Sinne der allermeisten Kolleginnen rasch zu einer Einigung darüber kommen. Bis zum Ende der Laufzeit des neuen Vertrags (Ende 2027) müssen die bestehenden Probleme gelöst und klare Abrechnungsstrukturen vor allem für das Dienstbelegsystem gefunden werden. Das Problem der Doppelabrechnung bestimmter Leistungen im klinischen Setting ist die Hausaufgabe aller Beteiligter, dies wird uns ohne die Hilfe des GKV-SV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht gelingen.
Der BfHD sieht die praktische Umsetzung des neuen Hebammenhilfevertrags als gemeinsame Arbeit aller Beteiligten an.
