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Nun ist es amtlich: Nur Berufsverbände von Hebammen, die maßgebliche Verhandlungspartner sind, verhandeln künftig mit dem GKV-Spitzenverband über die Vergütung im Einzelnen, nämlich ausschließlich BfHD und DHV. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichtes (SG) Berlin. Die Richter ebneten mit ihrem Urteil vom 11.09.2013 (Az.: S 81 KR 1172/13) den Weg für die Fortsetzung der Vertragsverhandlungen zwischen Hebammen und GKV-Spitzenverband.

Das Gericht folgte den Anträgen der Hebammen, wonach die Vertragsverhandlungen um die ausstehenden fünf Prozent Vergütungserhöhung unverzüglich, das heißt, noch im Oktober, aufgenommen werden sollen. Der DHV hatte vor dem SG Berlin geklagt, weil es zwischen den Verbänden und dem GKV-Spitzenverband zu Unstimmigkeiten darüber gekommen war, welche Hebammenverbände maßgebliche Verhandlungspartner im Sinne des Gesetzes sind. Dadurch waren die Vergütungsverhandlungen ins Stocken geraten.

Der BfHD war dem Prozess vor dem SG Berlin förmlich beigeladen worden und hatte eine eigene Stellungnahme abgegeben (wir berichteten). An dem Verhandlungstermin in Berlin war der BfHD e.V. durch die Beirätin, Susanne Schäfer, und Justiziarin Rechtsanwältin Patricia Morgenthal vertreten.

Morgenthal

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