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Der BfHD vertritt die wirtschaftlichen und berufspolitischen Interessen von über 1.000 freiberuflich tätigen Hebammen gegenüber Politik, Behörden, Gewerkschaften, Gerichten, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit unter Wahrung parteipolitischer und konfessioneller Neutralität.
Freiberufliche Hebammen arbeiten in eigener Praxis, als Beleg-Hebamme, im Geburtshaus oder als Familien-Hebamme. Der BfHD ist „maßgeblicher Berufsverband“ zur Versorgung mit Hebammenhilfe und zur Vergütungsfindung nach § 134a SGB V.

Der gemeinsame Gesetzentwurf von Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministerium verfolgt das Ziel, die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken und in einem einheitlichen Gesetz zu bündeln. Der BfHD begrüßt dies im Grundsatz, vertritt jedoch die Auffassung, dass Hebammen aufgrund der Eigenart ihrer Leistungserbringung eine Sonderstellung im bundesdeutschen Gesundheitssystem inne haben und deshalb durch den vorliegenden Gesetzentwurf sachfremd und
unverhältnismäßig belastet werden.

Download Stellungnahme des BfHD zum Patientenrechtegesetz als PDF

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