Das jetzt im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehene Regressverbot der Kranken- und Pflegekassen gegenüber schadensersatzpflichtigen freiberuflichen Hebammen bzw. deren Versicherern soll über die Kurzfrist-Maßnahmen des FQWG hinaus die wirtschaftliche Lage freiberuflicher Hebammen dauerhaft verbessern.
Hier die Stellungnahme des BfHD zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG): BfHD_Stellungnahme_GKV-VSG