Die Techniker-Krankenkasse (TK) macht ab 01.01.2013 Gebrauch von der neuen Erlaubnisnorm des § 11 Abs. 6 SGB V und erstattet Schwangeren/Müttern Kosten der Rufbereitschaft bis zur Höhe von 250,00 Euro.
Das dem BfHD übersandte Schreiben der TK ist als pdf hier nachzulesen