069 / 79 53 49 71 geschaeftsstelle@bfhd.de

Die Techniker-Krankenkasse (TK) macht ab 01.01.2013 Gebrauch von der neuen Erlaubnisnorm des § 11 Abs. 6 SGB V und erstattet Schwangeren/Müttern Kosten der Rufbereitschaft bis zur Höhe von 250,00 Euro.

Das dem BfHD übersandte Schreiben der TK ist als pdf hier nachzulesen 

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