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Am 01.10.2023 kam es zu einer Systemumstellung (wir berichteten mehrfach) von Seiten des GKV-Spitzenverbandes zum Beitritt zum Hebammenhilfevertrag. Freiberufliche Hebammen treten dem Hebammenhilfevertrag über die Vertragspartnerliste bei.

 

Für die Aufnahme und Änderung der Daten auf der Vertragspartnerliste werden nun neue Formulare genutzt:

 Anlage 0.1 Beitritt_Änderung VPL_ORGINAL  (Anlage 0.1 zum Vertrag nach § 134a SGB V – Beitritts- und Änderungsformular)

Anlage 0.2 Widerruf VPL_ORGINAL  (Anlage 0.2 zum Vertrag nach § 134a SGB V – Widerrufsformular)

 

Wichtig:

Der GKV-SV nutzt zusätzlich die Angaben, die unter dem persönlichen IK hinterlegt sind, wie Vor- und Nachname, Bankverbindung und Anschrift. Diese Daten müssen von jeder Hebamme selbst bei der Vergabestelle der IK, der ARGE IK, aktuell gehalten werden und dürfen nicht von den bei uns angegebenen Daten abweichen.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann und darf es keinen Datenabgleich zwischen ARGE IK und BfHD geben! Wir können nicht überprüfen, ob die Daten bei uns mit denen der ARGE IK übereinstimmen.

Beispiel: Kolleginnen, bei denen der Vor- und Nachname der Hebamme auf dem Formular für den Beitritt zum Hebammenhilfevertrag (frühere Anlage 4.2, heute Anlage 0.1) nicht mit dem Vor- und Nachnamen bei der ARGE IK übereinstimmen, bekommen derzeit keine Rechnungen bezahlt. Dies können nicht angegebene zweite Vornamen, fehlende Bindestriche oder bei der ARGE-IK nicht geänderte Namen nach Hochzeit etc. sein.

Bei diesem Problem erkennt die Datenbank des GKV die beiden Datensätze der Hebamme nicht als einen einzigen, der zusammengeführt werden kann, sondern erstellt eine Fehlermeldung und weist die Rechnung ab.

Wir sind seit Monaten mit diesem Thema beschäftigt und konnten in Einzelfällen im Austausch mit dem GKV-SV weiterhelfen – das grundsätzliche Problem ist aber die oben beschriebene fehlerhafte Anmeldung bei der ARGE IK.

Daher der dringende Aufruf:

Jede Hebamme muss in Ihren IK-Unterlagen Ihren Namen überprüfen und diesen ggf. anpassen, um identische Namen und deren Schreibweisen, wie es dem BfHD bekannt ist, sicherzustellen.

Die ursprünglich gemachten Angaben können formlos bei der ARGE IK unter info@arge-ik.de erfragt werden
(z.B.: Ich weiß mein IK nicht mehr bzw. welche Daten sind aktuell zum IK gespeichert? Dafür teilen Sie der ARGE IK bitte ihren Namen, Berufs- oder Branchenbezeichnung und die Anschrift bzw. für die Übermittlung der aktuell gespeicherten Daten das IK mit.)

Eine Mitteilung des IK’s bzw. ein Ausdruck der aktuell gespeicherten Daten wird dann von der ARGE IK per Post an Sie übermittelt.

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