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„Corona-Erschwernis-Zuschlag“ für die Beschaffung von Schutzkleidung.

Corona-Erschwernis-Zuschlag für die Beschaffung von Schutzkleidung vom 28. Mai 2020

Bitte beachtet, dass Ihr die Pauschalen nur für aufsuchende Leistungen geltend machen könnt. Nicht für telefonische Beratungen.