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P R E S S E M I T T E I L U N G

Frankfurt/M., 11. Februar 2021

 

Corona-Pandemie: Impfung von Hebammen muss höchste Priorität haben! 

Auch nach der neuen Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vom 8. Februar sind Hebammen nicht der zeitlich höchsten Prioritätsstufe zugeordnet. Kaum eine andere Berufsgruppe im Gesundheitswesen hat aber einen so engen und gefahrgeneigten Kontakt zu den ihren Anbefohlenen.

Hebammen, sind in hohem Maße Aerosolen ausgesetzt, da Gebärende diese vermehrt ausatmen. Einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist jedoch gerade in der körperlich anstrengenden Geburtsphase für Schwangere nicht zumutbar. Auch können Abstandsregeln zwischen Hebamme und gebärender Frau nicht eingehalten werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass Hebammen die Betreuung von Gebärenden nicht einfach ablehnen können, mithin also genauso zur Hilfe verpflichtet sind wie beispielsweise Notfallmediziner.

Aber auch die Gebärende selbst unterliegt, da körperlich geschwächt, einem erhöhten Ansteckungsrisiko für sich und ihr Kind. Wird eine Infektion der Mutter erst mit Verzögerung nach der Geburt festgestellt, ist dann auch die nachsorgende Hebamme  stark gefährdet.

Ilona Strache, 1. Vorsitzende des BfHD: „Fatal ist es, dass Hebammen in der Impfverordnung auch in den niedrigeren Priorisierungsstufen an keiner Stelle explizit als eigene Berufsgruppe aufgeführt werden. Lediglich in der Stufe 2 findet sich der Hinweis, dass Schwangere maximal zwei zu impfende Kontaktpersonen benennen können. Benennt die Schwangere nicht ihre Hebamme als Kontaktperson, ist die Geburtshilfe völlig ausgeklammert. Das kann so nicht bleiben. Der BfHD fordert daher: Hebammen, egal ob freiberuflich oder angestellt, müssen mit höchster Priorität geimpft werden, und die Geburtshilfe muss als eigenständiger Gesundheitsbereich in die Impfverordnung aufgenommen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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