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Berlin – Die Bundesregierung will die Finanzierung von Hebammen in Krankenhäusern sichern. Laut dem Deutschen Ärzteblatt soll ab 2025 der Personalaufwand für Hebammen vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden. So heißt es in einer Formulierungshilfe zu den Änderungsanträgen zum Krankenhauspflegeetastungsgesetz (KHPflEG), die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Am Freitag soll der Bundestag die Änderungen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums be­schließen. Ihnen waren Proteste von Hebammenverbänden vorausgegangen: Denn das kürzlich verabschie­dete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hatte für das Pflegebudget ab 2025 ausschließlich Pflege­fach- und Pflegehilfskräfte vorgesehen – und Hebammen damit außen vor gelassen.

Hier geht es zum vollständigen Artikel:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139224/Hebammen-sollen-ins-Pflegebudget-aufgenommen-werden

 

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