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Pressemitteilung des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)

10. Oktober 2014

Wenn eine Schwangere selbstbestimmt eine Hebamme zur Geburtsbegleitung wählen möchte, dann sollte sie sich beeilen. Frauen, die jetzt noch nicht schwanger sind, könnten dagegen erhebliche Probleme bekommen. Hierauf weist der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) hin, der rund 1.000 freiberuflich tätige Hebammen vertritt.

Hintergrund ist der Umstand, dass zum 01.07.2015 alle Verträge zur Berufshaftpflicht seitens der Versicherer für die im BfHD organisierten Hebammen, aber auch für fast alle nicht organisierten Hebammen gekündigt wurden. Ohne Vertrag darf jedoch keine Hebamme tätig sein.

Der BfHD ist lediglich zuversichtlich, dass es ihm gelingen wird, neue Haftpflichtverträge für den Bereich Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung für seine Mitglieder abzuschließen. Für die Geburtshilfe ist jedoch in knapp neun Monaten definitiv Schluss.

Freiberufliche Hebammen, die im Deutschen Hebammenverband organisiert sind, können noch ein Jahr länger Geburten begleiten, danach laufen aber auch deren Haftpflichtverträge aus. Die Versicherungswirtschaft will dann grundsätzlich nur noch Verträge unter Einschluss Geburtshilfe anbieten, wenn die Politik die Haftpflicht gänzlich neu gestaltet.

Hierzu dürfte der kürzlich von Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgelegte Vorschlag jedoch kaum ausreichen. Er hatte angekündigt, die Regressmöglichkeiten der Kranken- und Pflegekassen gegenüber Schädigern bzw. deren Versicherern beschneiden zu wollen. Die Regressnahme soll nach Auskunft der Versicherer bis zu 30 Prozent des Prämienaufkommens ausmachen.

Man rechne nach: Selbst wenn die Regressmöglichkeit der Kassen völlig entfallen würde und selbst wenn die Versicherer das Eingesparte voll an die Versicherten weitergäben, würde dieses auf Basis von angekündigten 6.200 Euro Prämie ab Mitte nächsten Jahres immer noch eine Prämie von jenseits 4.300 Euro bedeuten. Versicherungsprämien in derartiger Höhe sind jedoch schon heute angesichts von Vergütungen vergleichbar dem Niedriglohnsektor, für einen Großteil der Hebammen nicht zu erwirtschaften.

Eine nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik sieht sicher anders aus. Die Politik muss sich endlich dazu durchringen, für stark risikobehaftete Berufsgruppen im Gesundheitswesen einen staatlichen Haftungsfonds einzurichten, der ab einer gewissen Haftungs-Obergrenze greift. Alles andere ist Flickwerk und bedeutet den Tod der freiberuflichen Geburtshilfe auf Raten. Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus und die Geburtsbegleitung durch Beleg-Hebammen im Krankenhaus wird es dann nicht mehr geben.

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Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) ist ein bundesweit agierender Berufsverband, der die Interessen der freiberuflichen Hebammen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene vertritt. Der BfHD setzt sich ein für Hebammenautonomie im gesamten Spektrum des Berufsbildes und propagiert die primäre Zuständigkeit von Hebammen als Fachfrauen für die Bereiche Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Der Erhalt und die Förderung von Haus- und Geburtshausgeburten ist dabei ein besonderes Anliegen. Als frauenpolitisch orientierter Verband informiert er Frauen über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes und steht für eine Betreuung, die auf der Selbstbestimmung jeder Frau sowie ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit basiert, ein.

Er unterstützt Frauen und Familien im verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit den Angeboten der modernen Medizin und fördert die präventive Hebammenarbeit und ermutigt den kritischen Umgang mit Diagnosetechniken – aus der Überzeugung heraus, dass Schwangerschaft und Geburt natürliche und gesunde Ereignisse sind, aber auch im Hinblick auf einen ethisch und wirtschaftlich vernünftigen Umgang mit knappen Finanzmitteln

Kontakt und weitere Informationen:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.

Frau Ruth Pinno

1. Vorsitzende des BfHD

Telefon: 0157 56529094

E-Mail: ruth.pinno@bfhd.de

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