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Hebammen in Bayern können Niederlassungs­prämie erhalten

Donnerstag, 22. August 2019

 

 

/dpa

München – Freiberufliche Hebammen in Bayern können vom 1. September an finanzielle Unterstützung vom Freistaat beantragen. Die Niederlassungsprämie in Höhe von ein­ma­lig 5.000 Euro können Hebammen erhalten, die sich von diesem Zeitpunkt an in Bayern niederlassen und eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wie das Gesundheitsminis­terium heute in München mitteilte.

Antragsberechtigt sind auch festangestellte Hebammen, die neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. „Mit der Prämie soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden“, teilte Ministerin Melanie Huml (CSU) mit. © dpa/aerzteblatt.de

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