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Überarbeitet Version, Stand 10.07.2012

Gemeinsame Presseerklärung des DHV, des BfHD und des Netzwerkes der Geburtshäuser

 

10. Juli 2012

 

Vergütungsverhandlungen zwischen Kassen und Hebammenverbänden

Teil-Einigung über Ausgleich der Prämien-Erhöhung zur Haftpflicht

 

Gestern verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die drei maßgeblichen Hebammenverbände (Deutscher Hebammen Verband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, Netzwerk der Geburtshäuser) auf eine Teilanhebung der geburtshilflichen Vergütungspositionen freiberuflicher Hebammen mit Wirkung zum 01.07.2012. Die Erhöhung soll als Ausgleich der zum gleichen Termin wirksam gewordenen neuerlichen Prämienerhöhung zur Berufshaftpflicht dienen.

Hiermit sind die diesjährigen Vergütungsverhandlungen aber noch keineswegs abgeschlossen, es handelt sich bei dem jetzt getroffenen Kompromiss lediglich um eine isolierte Teileinigung, die jüngste Prämienerhöhung zur Berufshaftpflicht betreffend. Erreicht wurde damit lediglich die Wiederherstellung des Status quo vor der Prämienerhöhung. Das heißt, an der seit Jahren völlig unbefriedigenden Vergütungssituation der Hebammen hat sich noch nichts geändert.

In weiteren Verhandlungen mit den Kassen ging es darum, die Vergütungen freiberuflicher Hebammen so anzupassen, dass es freiberuflichen Hebammen ermöglicht wird, ihren Lebensunterhalt in Zukunft aus eigener Kraft zu bestreiten.

Das Angebot der Krankenkassen betrug linear 5% auf alle Positionen und auf einzelne Bereiche eine größere Erhöhung. Durch die Abrechnungsfrequenzen hätte dies in der Gesamtsumme eine 10%-Steigerung ausgemacht.

Die Vergütung für Hebammenleistungen ist jedoch so niedrig, dass weder 5% noch 10% eine wirkliche Einkommensverbesserung darstellen. Deshalb haben die Hebammenverbände dieses Angebot, insbesondere unter Berücksichtigung der Bestätigung der schlechten Einkommenssituation der Hebammen durch das IGES-Gutachten, abgelehnt. Die Verbände fordern 30% mehr, rufen nun die Schiedsstelle an und hoffen, dass dort ein besseres Ergebnis erreicht werden kann, als das jetzt von den Kassen angebotene.

Nach dem Einreichen der Unterlagen bei der Schiedsstelle entsteht eine dreimonatige Frist. Erst danach kann die Schiedsstelle tagen und ein Ergebnis verkünden.

DHV                                        Netzwerk der Geburtshäuser                         BfHD

Martina Klenk,                        Josefine Lantow,                                            Susanne Schäfer,

Präsidentin                             1. Vorsitzende                                                1.Vorsitzende

Katharina Jeschke,                 Ruth Sichermann,                                          Ulrike Aulbach,

Beirätin                                  2. Vorsitzende                                                2. Vorsitzende

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