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Hebammenwesen, manuelle Glasfertigung und traditionelle Bewässerung für internationale UNESCO-Liste nominiert

Gemeinsam mit zahlreichen anderen Staaten hat Deutschland der UNESCO vorgeschlagen, das Hebammenwesen, die manuelle Glasfertigung und die traditionelle Bewässerung in die internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Der zuständige Ausschuss der UN-Organisation entscheidet voraussichtlich Ende 2023 über die Anträge.

„Dass sich Deutschland an gleich drei internationalen Nominierungen für das Immaterielle Kulturerbe beteiligt, macht deutlich, wie viele Erfahrungen, Traditionen und Wissen wir als Menschheit miteinander teilen“, betont die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer. „Die Anträge zeigen, was uns verbindet. Der Schutz von Menschenrechten, der nachhaltige Umgang mit der Natur, die schöpferische Kraft des Handwerks, all das ist Teil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes“, so Böhmer. „Ich freue mich, dass die UNESCO nun über die Vorschläge entscheiden wird!“

Hebammenwesen

Acht Länder aus vier Kontinenten haben das Hebammenwesen für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit nominiert. Deutschland beteiligt sich gemeinsam mit Kirgisistan, Kolumbien, Luxemburg, Nigeria, Slowenien, Togo und Zypern an dem Antrag. Hebammen begleiten werdende Mütter vom Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis zum Ende der Stillzeit und unterstützen Familien beim Übergang in einen neuen Lebensabschnitt. Während der Schwangerschaft übernehmen und veranlassen Hebammen Vorsorgeuntersuchungen, beraten und begleiten bei Beschwerden oder der Wahl des Geburtsorts. Sie nutzen evidenzbasierte Forschung und Intuition ebenso wie empirisches und traditionelles Wissen.

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