30.04.2014
Politische Hilfe für freiberufliche Hebammen:
Nichts Halbes und nichts Ganzes, weder nachhaltig noch langfristig: Gröhes „Lösung“ der Haftpflichtproblematik
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat den lange erwarteten Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Versorgung mit Hebammenhilfe vorgelegt. Darin werden der Ist-Zustand der Hebammenhilfe und insbesondere die dramatische Entwicklung der Prämien zur Berufshaftpflicht zutreffend beschrieben. Nachhaltige und langfristig angelegte Schlussfolgerungen im Sinne einer politischen Lösung werden in dem Bericht sowie einem Begleitschreiben des Ministers jedoch kaum gezogen.
Aus Sicht des BfHD ergeben sich auf Grundlage der Vorschläge und Absichtserklärungen des Ministers nur geringfügigeVerbesserungen hinsichtlich der prekären Situation der freiberuflichen Hebammen. Es ist die Gelegenheit verpasst worden, mit dem zeitlich ausreichenden Vorlauf bis Mitte 2015 eine grundsätzliche Neustrukturierung des Versicherungs- und Vergütungssystems in Angriff zu nehmen. Die versprochene und begrüßenswerte Datenerhebung zur Versorgungslage ändert an dieser Lage nichts.
Der in Aussicht gestellte „Sicherstellungszuschlag“ zur Vergütung von Hebammen mit geringeren Geburtenzahlen mag in Grenzen hilfreich sein, greift aber zu kurz und perpetuiert lediglich die vorhandene Struktur. Die im BfHD organisierten rund 1.000 ausschließlich freiberuflich tätigen Hebammen werden nach jetzigem Stand an diesem Zuschlag ohnehin nicht partizipieren können, weil für sie ab Mitte 2015 mangels Versicherer kein Versicherungsschutz mehr gegeben ist und sie somit einem faktischen Berufsverbot unterliegen. Damit läuft auch die Absicht des Ministers, die Versicherungsprämien durch Regressverzichte der Sozialversicherungsträger ein wenig zu senken, ins Leere.
Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) als Vertreter von 18.000 überwiegend angestellten Hebammen hatte vorab bekannt gegeben, sein Versicherungskonsortium in der bekannten Systematik, wenn auch zu schwindelerregenden Prämien, über 2015 hinaus fortführen zu wollen. Dieses geschah ganz offenbar unter erheblichem politischen Druck auf deren Versicherer. Die „Vollzugsmeldung“ der DHV- Versicherer hat dem Bundesgesundheitsminister offenbar ausgereicht, den Status Quo aufrechtzuerhalten. Aus unbekannten Gründen wurde dem BfHD eine solche Versicherungs“lösung“ für seine Mitgliedshebammen nicht zugänglich gemacht.
Damit werden rund 1/3 der rund 3000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland ab Mitte 2015 gezwungen sein, dem DHV beizutreten, wenn sie ihren Beruf mangels Versicherung nicht aufgeben wollen. Dabei hatte sich vor 30 Jahren der BfHD aus dem DHV heraus gegründet, weil sich viele freiberufliche Hebammen, insbesondere solche, die in der von Schwangeren besonders geschätzten 1:1-Betreuung arbeiten, dort nicht repräsentiert sahen und sehen. Dieser eindeutige Protektionismus der Politik zugunsten eines bestimmten Berufsverbandes kann nicht hingenommen werden.
Der BfHD protestiert gegen diese Ungleichbehandlung aufs Schärfste!
Für den Vorstand
Ruth Pinno
1. Vorsitzende des BfHD
Telefon: 0157 56529094
E-Mail: ruth.pinno@bfhd.de