Krankenkassen erpressen Hebammen
Am 18. Mai begannen in Berlin die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband zum sog. „Sicherstellungszuschlag“ ab dem 1. Juli 2015 für freiberuflich tätige Hebammen mit vergleichsweise geringer Zahl an betreuten Geburten. Der Gesetzgeber hatte Mitte letzten Jahres den Verhandlungspartnern aufgegeben, sich über die Höhe des Zuschlages sowie über qualitätssichernde Maßnahmen zu verständigen.
Schon unmittelbar während der ersten Verhandlungsrunde veröffentlichte der GKV-Spitzenverband eine Presseverlautbarung unter dem Titel „Hebammenverbände lehnen schnellen und gerechten Ausgleich steigender Haftpflichtprämien ab.“ Dieser unzutreffenden Behauptung tritt der Bund freiberuflicher Hebammen (BfHD) e.V. entschieden entgegen.
Obwohl der Gesetzgeber den Verhandlungspartnern ausdrücklich „geeignete und verwaltungsunaufwendige Mindestanforderungen“ an qualitätssichernden Maßnahmen ins Pflichtenheft schrieb, – vgl. § 134a Abs. 1a SGB V – versucht der GKV-Spitzenverband nicht zum ersten Mal durch ungeeignete und hochbürokratische Höchstanforderungen an Qualitätsauflagen eine Einigung von vornherein unmöglich zu machen, um damit die Zahlung des politisch gewollten Sicherstellungszuschlages zu umgehen. Das Ziel des GKV-Spitzenverbandes ist es außerdem, über den Weg der Finanzierungshoheit mehr und mehr direktiven fachlichen Einfluss auf die Hebammenarbeit und die Geburtshilfe an sich zu ziehen und den Gesetzgeber damit faktisch zu umgehen.
So fordert der GKV-Spitzenverband zum Beispiel, dass Frauen, die zu Hause gebären wollen, sich einem Arzt vorstellen müssen und von diesem in eine Klinik überwiesen werden können, wenn der errechnete Geburtstermin auch nur einen Tag überschritten wird – mit der Folge, dass die Kassen die Hausgeburt in diesem Fall nicht mehr zahlen wollen, wenn die Frauen und Paare der Ansicht des Arztes nicht folgen wollen oder können.
Jedermann weiß aber, dass der errechnete Geburtstermin nur eine ungefähre Richtgröße ist und eine Termin-Überschreitung für sich genommen völlig unbedenklich ist.
Derartig unsinnige Forderungen, die nicht das Geringste mit Qualitätssicherung zu tun haben, zeugen nicht nur von Unkenntnis der physiologischen Abläufe einer Geburt und von Unkenntnis der internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisse, sie missachten auch geltendes Recht. Zum einen beschneiden sie das Elternrecht auf freie Wahl des Geburtsortes. Zum anderen wird ignoriert, dass die Hebamme hinsichtlich der Einschätzung einer regelgerechten Schwangerschaft eigenverantwortlich handelt und der Arzt zu jeder regelgerechten Schwangerschaft eine Hebamme hinzuziehen muss. Die vom GKV-Spitzenverband geforderte Hinzuziehungspflicht des Arztes bei Überschreiten des errechneten Geburtstermins würde also die bisherige Regelung der Hinzuziehungspflicht umkehren und ist damit rechtswidrig. Eine derartige Beschneidung des Berufsrechts der Hebammen ist daher von vornherein nicht konsensfähig. Den Hebammenverbänden mangelnden Einigungswillen vorzuwerfen, ist unredlich und stellt eine bewusste Täuschung und Beeinflussung der Öffentlichkeit dar.
Bleibt der GKV-Spitzenverband bei seiner Einstellung, werden die Hebammenverbände den Rechtsweg beschreiten.
Pressemitteilung vom 22.05.2015
Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) ist ein bundesweit agierender Berufsverband, der die Interessen der freiberuflichen Hebammen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene vertritt. Der BfHD setzt sich ein für Hebammenautonomie im gesamten Spektrum des Berufsbildes und propagiert die primäre Zuständigkeit von Hebammen als Fachfrauen für die Bereiche Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Der Erhalt und die Förderung von Haus- und Geburtshausgeburten ist dabei ein besonderes Anliegen. Als frauenpolitisch orientierter Verband informiert er Frauen über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes und steht für eine Betreuung, die auf der Selbstbestimmung jeder Frau sowie ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit basiert, ein.
Er unterstützt Frauen und Familien im verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit den Angeboten der modernen Medizin und fördert die präventive Hebammenarbeit und ermutigt den kritischen Umgang mit Diagnosetechniken – aus der Überzeugung heraus, dass Schwangerschaft und Geburt natürliche und gesunde Ereignisse sind, aber auch im Hinblick auf einen ethisch und wirtschaftlich vernünftigen Umgang mit knappen Finanzmitteln
Kontakt und weitere Informationen:
Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.
Frau Ruth Pinno
1. Vorsitzende des BfHD
Telefon: 0157 56529094
E-Mail: ruth.pinno@bfhd.de