Am 1. November 2025 ist ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft getreten. Der Vertrag regelt bundeseinheitlich die Versorgung der gesetzlich Versicherten durch die ca. 18.000 freiberuflich tätigen Hebammen. Der jetzt gültige Hebammenhilfevertrag bringt umfassende strukturelle Veränderungen mit sich, die die Versorgung der gesetzlich Versicherten deutlich verbessern. Darüber hinaus verbessert er die Vergütung für freiberuflich tätige Hebammen. Vom neuen Vertrag profitieren also die gesetzlich Versicherten genauso wie die Hebammen.
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Der GKV-Spitzenverband nimmt die geäußerten Bedenken und Sorgen von Hebammen zu den Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Tätigkeiten von freiberuflich tätigen Beleghebammen in Krankenhäusern sehr ernst und hat bereits im September konkrete Vorschläge zur flexibleren Umsetzung des von der Schiedsstelle festgelegten Vertrags unterbreitet. Diese Vorschläge greifen die Sorgen der Hebammen auf.
Zur vollständigen Pressemitteilung vom 12. November 2025
