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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG: Vergütung für Externate

Freiberuflichen Hebammen erhalten für den Aufwand, der ihnen durch die Betreuung und Anleitung von Studierenden entsteht, ab sofort eine Vergütung. Außerdem erhalten mit der Akademisierung der Hebammenausbildung Studierende in einem Gesundheitsberuf erstmals eine Bezahlung. Dem Deutschen Hebammenverband (DHV) ist es gelungen, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung gesichert sein muss. Denn nur so werden sich auch in Zukunft junge Menschen für den Beruf der Hebamme entscheiden und den Berufsstand sichern.

Im Rahmen der Akademisierung der Hebammenausbildung haben der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) und das Netzwerk der Geburtshäuser (NWGH) erreicht, dass die praxisanleitende Tätigkeit von Hebammen angemessen honoriert wird. Sie erhalten künftig für ihren Aufwand pauschale Kostenerstattungen. Damit wurde eine schon seit langem bestehende Forderung der Hebammenberufsverbände im neuen Hebammengesetz verankert und wird nun in die Praxis umgesetzt.

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