Pressemitteilung 31. März 2010
Die laufenden Vergütungsverhandlungen der Hebammenberufsverbände mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen sind am 29. März in ein Schlichtungsverfahren gemündet. Während ein Großteil des Vertrags bereits im Einvernehmen beschlossen worden war, konnten die stark voneinander abweichenden Vorstellungen beider Parteien in Bezug auf die Höhe der Vergütung für Geburtshilfe nicht in Einklang gebracht werden. Eine Schiedsstelle wird daher über die zukünftige Vergütung von Hebammengeburtshilfe entscheiden.
Knackpunkt der Verhandlungen waren die seit mehreren Jahren stark steigenden Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, die aktuell einen Stand erreicht haben, der aus Sicht der Hebammenverbände eine wirtschaftlich rentable Begleitung von Geburten nicht mehr zulässt. Von knapp 1.300 Euro im Jahr 2005 sind die Prämien auf derzeit 2.170 Euro angestiegen; für das kommende Jahr kündigt der Versicherungsmarkt weitere Erhöhungen um mehr als 1.500 Euro an.
Die Hebammenvertreterinnen fordern jetzt eine schnelle Anhebung der Vergütung für Geburtshilfe und sehen ansonsten die Versorgung mit Hebammenhilfe in Deutschland in Gefahr. Die von den Krankenkassen angebotenen Erhöhungen der Geburtspauschale im einstelligen Eurobereich bezeichnet Susanne Schäfer, 1. Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands, als völlig inakzeptabel. „In Deutschland haben Frauen das Recht zu wählen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen wollen“, sagt sie, selbst Hausgeburtshebamme, „ohne eine substanzielle Erhöhung der Pauschalen wird es dieses Recht vielerorts demnächst nicht mehr geben.“ Auch die individuell betreute Klinikgeburt mit einer Beleghebamme ist in Gefahr. Bei einer derzeitigen Geburtspauschale zwischen 238 Euro (Beleggeburt) und 537 Euro (Hausgeburt) streichen viele Hebammen die Geburtshilfe ganz aus ihrem Angebotskatalog, anstatt nur noch für die Begleichung der Versicherungsprämie zu arbeiten.
Über die Höhe der Geburtspauschalen wird jetzt eine Schiedsstelle aus drei unparteiischen Mitgliedern und je drei von den Vertragsparteien berufenen Fachleuten entscheiden. Der Schiedsspruch, der dann bindend ist, wird frühestens in drei Monaten erwartet.
Weitere Informationen beim Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V., Kasseler Strasse 1a, 60486 Frankfurt/Main, Tel. 069 – 7953 4971, geschaeftsstelle@bfhd.de, www.bfhd.de
2.129 Zeichen, Abdruck honorarfrei. Um Belegexemplar wird gebeten.